USB-C: Einheitliche Ladebuchse für alle Laptops in der EU

Die EU schließt die letzte Lücke ihrer Verordnung zur Vereinheitlichung von Ladekabeln. Ziel der Maßnahme ist es, den Elektroschrott zu reduzieren und den Verbraucherkomfort zu erhöhen.

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Berlin - Nach Smartphones und elektronischen Kleingeräten müssen nun auch alle neuen Laptops in der EU über einen standardisierten USB-C-Ladeanschluss verfügen. Damit endet eine jahrelange Übergangsfrist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie 2022/2380.

Bisher setzten viele Laptop-Hersteller – insbesondere im Bereich leistungsstarker Gaming-Geräte oder Workstations – auf Ladekabel, die mit Geräten anderer Hersteller inkompatibel waren. Proprietäre Rundstecker oder eckige Sonderformate zwangen Nutzer dazu, stets das Original-Netzteil mitzuführen. Mit der Neuregelung müssen jetzt alle mobilen Computer, die eine Leistungsaufnahme von bis zu 240 Watt haben, über USB-C geladen werden können.

Die meisten Hersteller erfüllen diese Vorschrift schon längst, haben also ihre Laptop-Modelle mit einem ladefähigen USB-C-Port ausgestattet. Dass und wann die Vorschrift in Kraft tritt, ist schließlich bereits seit Oktober 2022 bekannt, als der Rat der Europäischen Union die Richtlinie genehmigt hat.

USB-C längst im Alltag angekommen

USB-C als einheitlicher Ladestandard für Smartphones und Tablets ist längst im Alltag angekommen. Ganz gleich, welcher Hersteller oder welches Betriebssystem: Nutzerinnen und Nutzer können ihre Ladegeräte und -kabel bereits seit Ende 2024 problemlos geräteübergreifend nutzen - oder laden idealerweise alle ihre Mobilgeräte mit einem einzigen USB-C-Netzteil.

Seit Ende 2024 müssen auch E-Reader, Kopfhörer, Headsets, tragbare Lautsprecher, Handheld-Spielkonsolen, Digitalkameras, portable Navis, Funktastaturen oder auch Funkmäuse eine USB-C-Ladebuchse aufweisen.

Netzteil nicht immer inklusive

Mit der EU-weiten Neuregelung sind ab dem 28. April alle Laptop-Hersteller verpflichtet, ihre Geräte auch ohne ein Netzteil anzubieten. Ein Piktogramm auf der Verpackung gibt künftig Auskunft darüber, ob ein Ladegerät im Lieferumfang enthalten ist oder nicht. Dies soll verhindern, dass Haushalte unnötig viele USB-C-Netzteile ansammeln. 

Augen auf beim Kabelkauf

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen aber trotzdem genau hinschauen, welches Ladekabel sie verwenden. Mit dem einheitlichen Stecker verschwindet zwar das mechanische Problem, ein elektronisches bleibt jedoch bestehen: Nicht jedes USB-C-Kabel ist gleich.

Während der Stecker immer passt, unterscheidet sich die Kapazität der Stromübertragung erheblich. Ein Standard-Kabel vom Smartphone ist oft nur für 15 bis 27 Watt ausgelegt. Ein moderner Laptop benötigt jedoch meist 65 bis 100 Watt oder sogar mehr. Wer ein ungeeignetes Kabel verwendet, riskiert, dass der Laptop nicht lädt oder die Fehlermeldung «Langsames Ladegerät» anzeigt.

Anwender sollten beim Kauf eines Ladekabels auf die Kennzeichnung «Power Delivery» (USB-PD) und die angegebene Wattzahl (z.B. 100W oder 240W) achten. Nur zertifizierte Kabel garantieren, dass die volle Leistung sicher am Gerät ankommt.

Elektroschrott in Deutschland und der EU  

Laut dem Europäischen Parlament ist Elektro- und Elektronikschrott einer der am schnellsten wachsenden Abfallströme in der EU. Die Vereinheitlichung der Ladeanschlüsse gehört zu einer Reihe von Maßnahmen, mit denen die EU versucht, Elektroschrott zu verringern. Dazu gehört unter anderem auch das Recht auf Reparatur.

Nach Angaben des deutschen Bundesumweltministeriums fielen in den letzten zehn Jahren alleine in Deutschland etwa 880.000 Tonnen  Elektroschrott jährlich an. 

 Grafik: Elektroschrott in Deutschland